Sicherheit aus einer Hand.
Erleben Sie ganzheitliche Lösungen, die über gesetzliche Vorgaben hinaus Mehrwert für Unternehmen und Mitarbeiter schaffen.

Arbeitssicherheit
Ausgestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze

Brandschutz und Explosionsschutz
Beratung zu allen Fragen des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes.

Maschinensicherheit und Produktsicherheit
Mit uns an Ihrer Seite bei der Auslegung und Bau neuer Maschinen und Produkten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Systematiken für ein gesünderer Arbeitsplatz.

Arbeitssicherheit
- Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Erstellung und Fortschreibung von arbeitsplatz-, sowie arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilungen
- Vorbereitung und Moderation von Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen (ASA)
- Unterstützung bei der rechtskonformen Erstellung von Betriebsanweisungen, Arbeitsmittelkataster, Gefahrstoffkatastern
- Beratung zum rechtskonformen Einsatz neuer Arbeitsmittel und Gefahrstoffen
- Ergonomische Gestaltung aller Arten von Arbeitsplätzen im Bestand oder neu
- Erstmalige und wiederkehrende Sicherheitsunterweisung, der Mitarbeiter
- Regelmäßige Sicherheitsbegehungen
- Unfalluntersuchungen
- Lärmmessungen am Arbeitsplatz
- Leuchtstärkemessungen am Arbeitsplatz
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und Berufsgenossenschaften
- und vieles mehr…
In Zeiten vom Fachkräftemangel ist es wichtig, gute Beschäftigte für Ihr Unternehmen zu finden und behalten. Sie haben nicht nur die gesetzliche Pflicht, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu sorgen, sondern können mit Ihrem aktiven Zutun dafür sorgen, dass sie sich auch sicher fühlen und als Mensch geschätzt werden.
In unseren Augen ist ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz ein kritischer Faktor für die Mitarbeiterretention und Motivation.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs mit uns können wir gemeinsam den Betreuungsbedarf für Ihr Betrieb ermitteln, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und betrieblicher Umständen.
Brand- und Explosionsschutz
- Bestellung eins Brandschutzbeauftragten
- Erstschulung und Fortbildung betrieblicher Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 2025-023 – Theorie und Praxis, in deutscher und englischer Sprache
- Beratung bei Erstellung und Umsetzung betrieblicher Evakuierungskonzepte
- Prüfung, Erstellung und Fortschreibung von Flucht- und Rettungswegeplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen Typ A, B und C
- Erstellung und Fortschreibung von Explosionsschutzdokumenten gemäß Gefahrstoffverordnung
- Brandschutzbegehungen und Brandschauen mit Feuerwehr, Standortverantwortlichen und weiteren Interessenträgern zur Prüfung der Einhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen und Organisation
- Erstellung von Evakuierungskonzepten im Brandfall sowie Gefahrenabwehrkonzepte bei vorhandensein besonderer Gefahren (Gas-, Wasseraustritt, Stromausfall usw.)
- und vieles mehr…

Brandschutzbeauftragte werden von Betrieben bestellt. Hauptaufgabe ist es, den Arbeitgeber zu allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes unterstützend zu beraten.
Pflichten zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten können sich aus Rechtsvorschriften (z.B. Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung), aus Genehmingungsauflagen (tbd) oder auch aus Auflagen der Feuersachversicherer.
Mit meinen mehrjährigen Erfahrungen in der Beratung als Brandschutzbeauftragter in der DACH-Region kann ich Ihnen dabei unterstützen, Brand- und Explosionsrisiken in Ihrem Betrieb zu reduzieren und dadurch die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten sowie dritten sowie Haftungsrisiken zu reduzieren.
Wir besitzen einen eigenen Feuerlöschtrainer und können die komplette Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 mit Theorie und Praxis bei Ihnen jederzeit In-House anbieten. Wir sind deutschlandweit tätig.

Maschinen- und Produktsicherheit
- Beratung zur rechtssicheren Umsetzung der Maschinenrichtlinie und der neuen Maschinenverordnung
- Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 und Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen
- Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation und rechtskonformen Betriebsanleitungen
- Erstellung und Prüfung von PL- und SIL-Berechnungen zur Validierung von Sicherheitsfunktionen
- Unterstützung bei der Umsetzung der RoHS und WEEE Richtlinien sowie REACH- und CLP-Verordnung bei der Einführung neuer Produkte in den europäischen Markt.
- und vieles mehr…
Die Europäische Union hat mit ihrem neuen Konzept XXXXX in den letzten Jahren diverse Rechtsrahmen geschaffen. Diese Rechtsrahmen werden das bereits hohe Sicherheitsniveau der in Europa verhandelten Produkten und Stoffe erhöhen, aber auch zu einem Mehraufwand für die Unternehmen, große und kleine, um diese Rechtsvorschriften einzuhalten und auch auf dem letzten Stand zu bleiben.
Ab dem 27. Januar 2027 löst die neue Maschinenverodnung (tbd) die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle europäischen Maschinenhersteller den Anforderungen der neuen Maschinenverordnung erfüllen.
Zukünftig werden auch neuartige Fragen mit uns beschäftigen, etwa den zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz bei herkömmlichen Maschinen.
Wenn Sie ein Maschinenhersteller sind und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Maschinenverordnung brauchen, können wir im Rahmen eines kostenlosten Erstgesprächs Ihren Beratungsbedarf ermitteln.
Die Europäische Union hat mit ihrem neuen Konzept XXXXX in den letzten Jahren diverse Rechtsrahmen geschaffen. Diese Rechtsrahmen werden das bereits hohe Sicherheitsniveau der in Europa verhandelten Produkten und Stoffe erhöhen, aber auch zu einem Mehraufwand für die Unternehmen, große und kleine, um diese Rechtsvorschriften einzuhalten und auch auf dem letzten Stand zu bleiben.
Ab dem 27. Januar 2027 löst die neue Maschinenverodnung (tbd) die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU ab. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle europäischen Maschinenhersteller den Anforderungen der neuen Maschinenverordnung erfüllen.
Zukünftig werden auch neuartige Fragen mit uns beschäftigen, etwa den zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz bei herkömmlichen Maschinen.
Wenn Sie ein Maschinenhersteller sind und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Maschinenverordnung brauchen, können wir im Rahmen eines kostenlosten Erstgesprächs Ihren Beratungsbedarf ermitteln.